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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Merk
Extrahierte Ortsnamen: Holland Schweiz Württemberg Holland
Ix. König Friedrich I.
73
wieder den Vorteil für das Land, daß eine Reihe von Industrien, so Tuch- und Seidenwebereien, Gold- und Silberspinnereien und die Erzeugung aller Arten von Galanteriewaren neu erstanden oder doch begünstigt wurden.
b) Eberhard von Danckelmann. Doch neben dem Licht darf in der Regierung dieses Königs auch der Schatten nicht übersehen werden. Es war ein glücklicher Entschluß, daß Friedrich I. bei seinem Regierungsantritte seinen früheren Erzieher Eberhard von Danckelmann zur obersten Leitung der Staatsgeschäfte berief. Dieser Minister suchte die Verwaltung im Sinne des Großen Kurfürsten fortzuführen, vor allem den schon früher bestehenden Geheimen Rat zu einer obersten Behörde weiterzubilden, in der sich alle Zweige der Verwaltung vereinigen sollten, etwa in der Art unseres heutigen Staatsministeriums, vor allem erkannte er, daß eine geordnete Finanzwirtschaft eine Hauptbedingung für die Gesundung des Staates ist. Nun stellte sich aber bald heraus, daß die Staatskassen in arge Zerrüttung geraten waren, einmal infolge des Ausbleibens der für militärischen Dienst im Auslande fälligen Hilfsgelder, dann vor allem durch die kostspielige Hofhaltung. (Dbschon gerade Danckelmann auf pünktlichen Eingang der Ausstände gedrängt und zur Sparsamkeit gemahnt hatte, gab man ihm schuld an den mißlichen Verhältnissen. Der Hof verübelte ihm zudem seine Genauigkeit, ja man bezichtigte ihn offen der Veruntreuung und wußte ihn mit Erfolg bei dem Könige zu verdächtigen. So mußte Danckelmann weichen. Und damit nicht genug! Der haß seiner Feinde vermochte den König, ihn jahrelang in schmählicher haft zu halten.
c) Dos dreifache „Weh . Nach Danckelmanns Sturz gewann ein Herr von Wartenberg das vertrauen des Königs, neben und nach ihm von tpartens-leben und von Wittgenstein. Diese Männer benutzten ihre einflußreichen Stellungen, sich und ihre Helfershelfer in schamloser Weise zu bereichern. Dazu hielten sie den König über die tatsächlichen Verhältnisse im unklaren und suchten den stetig zunehmenden Geldmangel durch Einführung neuer Steuern hinzuhalten und zu verschleiern. Wo es galt, von Staats wegen öffentlichen Nöten zu steuern, versagte die Regierung. Bittgesuche von Preußen und Pommern, die durch eine Mißernte und die Pest an den Rand des Verderbens gekommen waren, wurden abschlägig beschießen, desgleichen Anträge der Stadt Krossen, wo eine Feuersbrunst gewütet hatte. In der höchsten Bedrängnis schienen alle Mittel genehm, aus dem kläglichen Finanzelend herauszukommen. So ließ man sich von einem Schwindler, einem Italiener, nasführen, der vorgab, Gold machen zu können. Dann empfahl man dem Könige, die Domänen in kleinere Güter zu zerschlagen und in Erbpacht zu geben, wodurch allerdings für den Augenblick eine gutfließende Geldquelle geschaffen worden wäre. Doch hätte der König damit seinen Einfluß auf die Bewirtschaftung der Domänen verloren und seinen Nachfolgern eine haupteinnahme gefährdet.
(1) Der Kronprinz ols Retter des Staates. Erst durch das Dazwischentreten des Kronprinzen wurde dieser Schritt, zu dem der König sehr geneigt war, noch in letzter Stunde vereitelt. Auch der Herrschaft der drei verbrecherischen Ratgeber des Königs, dem „dreifachen Weh", machte der Kronprinz ein Ende. Mit der schuldigen (Ehrerbietung, aber mit Festigkeit und genauester Kenntnis der Tatsachen öffnete er dem Könige die Augen über das staatsgefährliche Treiben dieser Männer. Nicht energisch genug griff Friedrich durch: nach kurzer haft wurden sie entlassen und des Landes verwiesen, von Wartensleben sogar mit einer hohen Staatspension. Es kostete eine harte Arbeit, die zerrüttete Verwaltung wieder in Ordnung zu bringen und das vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_I. Eberhard_von_Danckelmann Friedrich_I. Eberhard_von_Danckelmann Danckelmann Danckelmann Danckelmanns Wartenberg Friedrich Friedrich
X. König Friedrich Wilhelm I. (1713—1740).
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Masse der Bürgerschaft war von jeglichem Einfluß auf die Verwaltung ausgeschlossen. Daneben benutzten die herrschenden Familien auch ihre Machtstellung dazu, sich auf Kosten der übrigen Bürgerschaft einer gerechten Besteuerung zu entziehen. Der Einfluß des Rates war um so verderblicher, als sich die Zahl seiner Mitglieder allmählich ins Ungebührliche vermehrt hatte: gab es doch in Berlin im 3ahre 1707 bei seinen 55 000 Einwohnern nicht weniger als 75 besoldete Bürgermeister und Ratsherren. Der König ließ nun bei seinen Reformen den Rat als solchen zwar bestehen, verminderte aber die Zahl seiner Mitglieder wesentlich und machte ihn auch dem Kaufmanns- und Handwerkerstande zugänglich. Neben den Rat trat ein Bürgerausschuß, der die Verwaltung des Rates überwachte. Oft behielt sich auch der König die Bestätigung der Ratsherren und Bürgermeister vor, ja in besonderen $ällen ernannte er sie aus eigener Machtvollkommenheit. Da das städtische Bauwesen stets besondere Gelegenheit zu Betrügereien gegeben hatte, setzte hier die staatliche Beaufsichtigung in strengster Weise ein. Bauausgaben, die den Betrag von 6 Talern überschritten, behielt der König seiner Genehmigung vor. Doch begünstigte er auch das private Bauwesen durch Gewährung von Unterstützungen (Gelder, Materialien oder Bauplätze) oder Erleichterungen in jeder Meise. Das erfuhren besonders die Städte Berlin, Stettin und vor allem Potsdam, das er eigentlich erst geschaffen hat. 3a, er scheute nicht vor Anwendung von Gewalt zurück, wenn es galt, einen Geizhals zum Bauen zu veranlassen: „Der Kerl hat Geld, muß bauen."
6. Gewerbe.
Wie das (Emporblühen des flachen Landes durch eine bessere Bewirtschaftung des Bodens, eine nutzbringendere Gestaltung der Viehzucht, so war die Entwicklung der Städte bedingt durch die Förderung von Gewerbe, Industrie und Verkehr, hier galt es, die bereits unter dem Großen Kurfürsten und Friedrich I. gepflegten Industrien weiter zu heben und neue Handwerker ins Land zu rufen. Zur Durchführung seiner Pläne mußten auch scharfe Mittel herhalten: um die märkische Tuch-industrie zu heben, untersagte er die Mollausfuhr schließlich ganz und ließ für das Heer nur inländische Tuche verarbeiten, fluch bei den Bürgern suchte er das fremde Tuch zu verpönen. Um „der Armut Unterhalt zu schaffen" und seine Hauptstadt zum industriellen Mittelpunkte des Landes zu machen, bewog der König einen reichen Bürger, in Berlin eine großangelegte Meberei einzurichten, das „Lagerhaus" genannt, weil die Fabrik umfassende Lager in Molle und fertigen Tuchen unterhielt. Um für das Lagerhaus das erforderliche Garn bereit zu haben, setzte der König alle Mittel in Bewegung; befahl er doch den Marktweibern, in müßigen Stunden Molle zu spinnen, anstatt „Maulaffen feilzuhalten". Durch Verbesserung der Land- und Wasserstraßen hob sich der Handel ungemein, besonders nach den östlichen Ländern. Die russische Armee bezog jahrelang ausschließlich preußisches Tuch.
7. Heerwesen.
Wurde durch die günstige wirtschaftliche Entwicklung auch die Steuerkraft des Landes wesentlich gehoben und damit die Möglichkeit gegeben, dem so überaus kostspieligen Heerwesen (es beanspruchte ein viertel der Staatseinnahmen) eine erhöhte Sorgfalt zu widmen, so war die Hebung des Wohlstandes doch auch für das Heerwesen wieder von Nachteil: die lohnendere Arbeitsgelegenheit in Stadt und Land ließ das Dienen um Sold immer weniger verlockend erscheinen. Da
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Wilhelm_I. Friedrich_I.
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Berlin Stettin Potsdam Berlin
80
D. Lrandenburgisch-preutzische Geschichte.
galt es, auf Mittel und Wege zu sinnen, um die Mannschaften auf andere weise Zu gewinnen. Bereits im Zahre 1714 sprach es der König aus, daß die jungen Leute „nach ihrer natürlichen Geburt und des höchsten Gottes eigener Ordnung und Befehl mit Gut und Blut dem Souverän und Landesherrn zu dienen schuldig und verpflichtet seien". Er dachte, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Doch scheiterte der versuch auch jetzt wieder. (Es sollte gerade noch ein Jahrhundert verstreichen, bis Preußen diesen Schritt mit Erfolg tun tonnte.)' Ein Fortschritt war der Erlaß des Kantonreglements im Jahre 1733. Das Land wurde in Bezirke (Kantone) geteilt und je 5000 Feuerstellen einem Infanterieregiment, je 1800 einem Kavallerieregiment zur Aushebung zugeteilt. Da aber die Dienstpflicht nicht durchzuführen war, nutzte die' Werbung beibehalten werden. Und sie wurde in noch stärkerem Matze als früher auf das Ausland ausgedehnt, vor allem wollte der König den heimischen Adel für das Heer gewinnen, stieß aber hier auf scharfen widerstand. Der Beruf des Offiziers galt damals noch für wenig ehrenhaft. Auch hatte sich der König den Adel durch schärfere Heranziehung zu den Steuern und seine Maßnahmen zugunsten der Bauernschaft entfremdet. Kein Wunder, daß die in Berlin und Kolberg errichteten Kadettenhäuser anfangs fast unbesetzt blieben. So kam es auch hier schließlich zur Anwendung von Gewalt, um die Ritterschaft zu veranlassen, ihre Söhne dem militärischen Berufe zuzuführen. Doch nach anfänglichem widerstände, ja offenkundigen Empörungen gegen den König, wobei später um den Staat so verdiente Namen wie Bismarck und Alvensleben eine führende Holle spielten, wurden auch hier die Gegensätze ausgeglichen. Zudem hob der König das Ansehen des Soldaten stände s. war es noch unter seinem Vater nicht gern gesehen, in Uniform am hose zu erscheinen, so wurde es jetzt geradezu Sitte, ja Pflicht für den Offizier. Friedrich Wilhelm selbst trug seit 1725 ständig die Uniform eines Obersten.
Bis zu seinem Tode wuchs das Heer auf 83 000 Mann. Das war neben den Großstaaten Österreich, Rußland und Frankreich, die 100 000, 130 000 bzw. 160 000 Mann unter den Waffen hatten, für das wesentlich kleinere Preußen (es hatte nur 21 •> Millionen Bewohner) eine grotzartige Leistung. Stand es doch an Truppenzahl unter den größeren europäischen Staaten an vierter Stelle, wohingegen an Slächenausdehnung und Einwohnerzahl erst an zehnter bzw. dreizehnter.
Mit dem äußeren Wachstum des Heeres hielt die Fortbildung zu innerer Tüchtigkeit gleichen Schritt. Diesem Zwecke diente vor allem die Errichtung und Besetzung der Kadettenhäuser sowie des Militärwaisenhauses in Potsdam, das die Armee mit tüchtigen Unteroffizieren versorgte. Bereits wenige Monate nach seiner Thronbesteigung erließ Friedrich Wilhelm neue Kriegsartikel, in denen auch das Militärgerichtswesen neu geordnet wurde. In Potsdam unterhielt der König ein Leibregiment von ausgesucht grotzen Leuten, die er aus aller Herren Ländern, oft gegen erhebliche Kosten, auf dem Wege der Werbung gewann. Dieses Regiment diente zugleich, ähnlich unserem heutigen Lehrbataillon, als versuchsschule für einzuführende Neuerungen. Der matzgebende militärische Berater des Königs war der „alte Destauer". Er führte das Bajonett, die Aufstellung in drei Gliedern, den Gleichschritt und das gleichzeitige Feuern ein und ersetzte den hölzernen Ladestock durch einen eisernen. Auf dem Paradeplatz bei Potsdam wurde mit der Erziehung zur Schlagfertigfeit der Grund zu den späteren Siegen der preußischen Armee gelegt. Berlin war unter der Regierung dieses Königs nicht mehr die Stadt der
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Ii Friedrich Friedrichs Friedrichs Friedrichs Friedrich_Ii Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Schlesiens Berlins Berlin Berlin Leipzigs Berlin Hamburg Stettin Königsberg Breslau Leipzigs Brandenburg
Üjutu
Die Schlachtordnung in den Kriegen von 1866 und 1870/71. Sie war im wesentlichen die der Freiheitskriege, nur dah man in Anbetracht der vervollkommneten Schußwaffen gegen Infanterie und Artillerie noch häufiger in ausgelöster Linie vorging und (ich erst zusammenschloß, wenn man zum
Bajonettangriff schritt. Die Kavallerie versieht auch den Aufklärungsdienst und verschleiert den Anmarsch der eigenen Truppen. Die Artillerie, welche
häufig den Kampf mit eröffnet, erhält Deckung durch Kavallerie oder Infanterie. Die Idee, daß die Taktik vor allem das Gelände ausnutzen mühte,
kommt zum Durchbruch, auch der einzelne Mann lernt diese Ausnutzung mehr und mehr.
Neue deutsche Geschichte.
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172
C. Neue deutsche Geschichte.
Zur das Handwerk war Wilhelm Ii. nicht minder besorgt. „(Es ist mein Wille, daß das Handwerk wieder zu der Blüte gelangen möge, in der es bereits im 14. Jahrhunöert gestanöen hat", sagte er einer flborönung des hanöwerker-tages 1890. Das Handwerkergesetz von 1897 suchte die Hilfe für das Handwerk in der Ausstattung der Innungen mit weitergehenden Befugnissen, in der Regelung Öes Lehrlingswesens und der (Einführung von hanöwerkskammern. 1907 und 1908 erschienen Novellen zur (Secverbeorönung und 1909 ein Gesetz zur Sicherung der Bauforöerungen. Die Meisterprüfung tvuröe eingeführt, das Submissions-wesen geregelt, die Zentralgenossenschaftskasse gegründet, um dem hanöwerker einen billigen Kreöit zu verschaffen, das gewerbliche Zach- und Zortbilöungs-schulwesen geföröert, die Gefängnisarbeit eingeschränkt u. a. m. Die Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs, die Einschränkung des hausierhanöels, der wanöer-lager, das lüarenhaussteuergesetz u. ögl. m., die in erster Linie dem kaufmännischen Mittelstanöe öienen sollen, kommen auch dem hanötverkerstanöe zugute. Zürtvahr, die Sozialöemokratie hat keine Ursache mehr, Den Rassenhaß zu schüren und das Volk zur Unzufrieöenheit zu reizen. Es ist geraöezu unbegreiflich, öaß sie noch einen solch großen Anhang hat.
5. Die Kolonien unter Wilhelm Ii. flm 24. April 1884 stellte Bismarck durch ein Telegramm an Den deutschen Konsul in Kapstaöt die Erwerbungen des deutschen Kaufmanns Lüöeritz unter Den Schutz des Reiches. Daöurch rouröe der (Brunö zu unserm Kolonialbesitz gelegt. 1884 und 1885 traten zu Deutsch-Süöwest-afrika noch Togo, Kamerun, Deutsch - Gstafrika und im Stillen (Dzean Kaiser-Wilhelms-Lanö, der Bismarck-Archipel und die Marschall-Jnseln. Dieser Kolonialbesitz rvuröe unter Wilhelm Ii. noch wesentlich vermehrt. 1897 schloß er mit China einen Dertrag, durch welchen das Gebiet der Kiautschoubucht dem Deutschen Reiche „pachtweise auf vorläufig 99 Jahre" überlassen rvuröe. 1899 trat Spanien die Karolinen und Marianen an uns ab; im selben Jahre erwarben wir die Samoainseln Upolu und Sarvaii, und 1911 tauschten wir öann noch Neukamerun von Frankreich ein. Unablässig ist der Kaiser für die kulturelle und wirtschaftliche Erschließung der Kolonien tätig. Wir verfügen schon über ein koloniales Bahnnetz von 4000 km. 3n Süöwestafrika und Gstafrika ist die kommunale Selbstverwaltung eingeführt. Die Rechts-, Finanz- und Kreöitverhältnisse tvuröen geregelt und die Missionstätigkeit der beiöen großen christlichen Konfessionen öauernö geföröert.
Wir besitzen in unsern Kolonien ein wertvolles Gut, das zwar noch immer mehr nutzbar gemacht tveröen muß, aber jetzt schon unserm hanöel wertvolle Rohstoffe liefert und gute Absatzgebiete öarstellt. Erfreulicherweise dringt der koloniale Geöanke immer mehr ins Dolk ein. £eiöer reicht die geringe Schutztruppe (s. S. 173) und unsere Marine zu einer erfolgreichen Derteiöigung unserer Kolonien nicht aus, und so fielen öenn das zwischen englischem und französischem Besitz eingekeilte Togo 1914 englischer und das so weit abgelegene Kiautschou japanischer Raublust zum Opfer, letzteres alleröings erst nach selten heldenmütiger Derteiöigung. fluch unsere ungeschützten Besitzungen im Stillen (Dzean tvuröen eine leichte Beute der Japaner und
Australier, tvährenö Kamerun, Deutsch-Süöwest-flfrika und Deutsch-Ostafrika bisher (Enöe Zebruar 1915) noch erfolgreich verteiöigt tveröen.
6. Die innere Verwaltung unter Wilhelm Ii. fluch auf dem Gebiete der innern Verwaltung zeigt sich der Reformeifer unseres Kaisers, der seinem gesamten wirken Den Stempel auförückt. hier nimmt die £anögemeinöeorönung für die östlichen Provinzen die erste Stelle ein. Sie ermöglicht es, kleine leistungsunfähige
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Extrahierte Ortsnamen: Kamerun Gstafrika Dzean_Kaiser-Wilhelms-Lanö China Spanien Frankreich Gstafrika Kamerun Deutsch-Ostafrika
180
Anhang.
Unablässig hat der Kaiser an der Vervollkommnung und an der Vermehrung seiner Armee gearbeitet. Eine der wichtigsten Wehrvorlagen wurde nach schweren parlamentarischen Kämpfen atft 3. August 1893 vom Reichstage angenommen; durch sie wurde für die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis 31. März 1899 die Jahresdurchschnittsftärfe auf 479 229 Gemeine festgesetzt und der Übergang vom Septennat zum Quinquennat vollzogen, d. H. künftig sollte alle 5 (nicht mehr alle 7) Jahre die Friedenspräsenzstärke erneut festgestellt werden. Zugleich wurde die zweijährige Dienstzeit vorläufig eingeführt. Am 25. Ztzärz 1899 wurde diese dann zu einer dauernden Einrichtung gemacht und das Heer erneut vermehrt, flm 14. Juni 1912 wurden zwei neue Armeekorps bewilligt, das Xx. für den Osten und das Xxi. für den Westen. Das bedeutendste Idehrgesetz ist aber das vom 3. Juli 1913, das vier neue Armeekorps und für alle Regimenter Maschinen-getvehr=Kompagnien schuf; die einmaligen Ausgaben in höhe von 1 Milliarde Mark werden durch den „Wehrbeitrag" aufgebracht. Nunmehr gliedert sich unser Heer in 217 Infanterieregimenter zu 3 Bataillonen und 216 Maschinengewehr - Kompagnien, 18 Jäger- und Schützenbataillone und 11 Maschinengewehr-Abteilungen, 110 Kavallerieregimenter mit 550 Eskadronen, 100 Feldartillerieregimenter mit 663 Batterien (darunter 33 reitende Batterien); dazu das £ehrregiment der Feldartillerie-Schießschule, 50 Bataillone Fuszartillerie, 35 Pionierbataillone, 25 Trainbataillone und 30 Bataillone Verkehrstruppen.
Die jüngsten Glieder unter den letzteren sind die 6 Luftschiffer- und die 5 Flieger-bataillone (darunter je ein bayerisches). Wie die letzten kriegerischen Ereignisse: der italienische Feldzug nach Tripolis, der Balkankrieg, der mexikanische Krieg und augenblicklich der Weltkrieg dartun, sind der Besitz und die Verwendung von Luftfahr-
zeugen aller Art (lenkbare Luftschiffe, Wasserflugzeuge, Zeppeline mit Schwimm-Vorrichtung, Flugapparate und Fesselballone) von entscheidender Bedeutung für die Kriegstüchtigkeit einer Armee. $ür die Erkundung der Stellung und Beobachtung der Bewegung feinölicher Heeresmassen — ganz abgesehen von der Möglichkeit, aus unerreichbarer höhe veröerbenbringenöe Geschosse zu schleuöern — leisten öiese Er-
rungenschaften der moöernen Technik dem Heerführer unschätzbare Dienste. Darum kaufte die öeutsche Armeeleitung lenkbare Luftschiffe der verschieöensten Systeme an (Zeppelin, Parseval, Grosz) und schuf bereits im Jahre 1909 in Metz, döln und Berlin Luftschiffhäfen. Auch dem Militärflugwesen, das vielleicht noch höher als die lenkbaren Luftschiffe zu werten ist, tvirö unter der eifrigen Mitarbeit des Prinzen Heinrich besondere Aufmerksamkeit gewiömet. Die beklagenswertesten Unfälle schrecken unsere toöesmutigen Flieger nicht ab, auch das Reich der Lüfte für die Verteidigung des Daterlanöes dienstbar zu machen. Durch die Erfinöung der örahtlofen Telegraphie hat auch die $elötelegraphie besonöers in ihrer Derbinöung mit den Luftfahrzeugen in ungeahnter Weise an Beöeutung gewonnen. Roch eine Reuerung im Kriegswesen sei hier erwähnt: ö. i. die vielseitige und erfolgreiche verwenöung der Mine in Sappen und aus Minenwerfern, die verankerte und die schwimmenöe Seemine, die
gegenwärtig in der Rorösee so veröerbenbringenö wirkt, die Scheinwerfer und die
hanö- und Branögranaten. Auch die Elektrizität tvirö benutzt als Schutzmittel in den Stachelörähten vor den weit ausgeöehnten und festungsartig ausgebauten Schützengräben, die in solcher Weise zum Derteiöigungsmittel getvoröen sind, daß man den jetzigen Krieg Schützengraben- oder Spatenkrieg genannt hat. Endlich mutz die Verwendung von Kraftwagen1) zur schnelleren Bereitstellung von Werkzeugen und Munition,
0 In den letzten sechs Jahren ist die Zahl der für den kriegsmäßigen Lastentransport geeigneten privaten Kraftwagen im Deutschen Reiche von 125 auf 3750 angewachsen und ist dann im Kriege 1914/15 ganz bedeutend gestiegen; davon gehören rund 1200 dem von der Heeresverwaltung entwickelten gleichartigen Typ an. Eine Etappenkraftwagenkolonne (9 Wagen mit je einem Anhänger) befördert an Verpflegungsmitteln ebensoviel wie eine $uhrparkfolonne von 110 Mann, 160 Pferden und 62 Fahrzeugen ober an Munition die gleiche Menge wie etwa 2 Munitionskolonnen
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Extrahierte Personennamen: August Grosz Heinrich Heinrich
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Zimmermann
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Xiii. Friedrich Milhelm Iii. (1797—1840).
119
mit dem Martinitage 1810 sollte alle Gutsuntertänigkeit aufhören, doch blieben die auf den Ädern ruhenden Lasten bestehen. Der König verlieh allen Insassen auf den Domänen, zunächst in dem eigentlichen Preußen, ihre Grundstücke als volles freies Eigentum. Durch diese großmütige Tat schuf er dort auf einem Gebiete von 11 000 qkm 47 000 freie Bauernhofbesitzer. Die übrigen Bauern gewannen vorläufig nur die persönliche Freiheit und waren somit ständig der Gefahr ausgesetzt, wie jeder andere (Tagelöhner vom Gutsherrn weggejagt zu werden. Erst durch das Edikt vom 14. September 1811 wurden die Verhältnisse dieser Bauern in der Weise geregelt, daß sie bei erblichem Besitze ein Drittel, bei nicht erblichem Besitze die Hälfte des bis jetzt bebauten Bodens an den Gutsherrn abtreten mutzten, um das übrige Land als Eigentum zu erlangen. Die auf ihrem Teile lastenden Hand- und Spanndienste konnten auch abgelöst werden. Den Abschluß dieser großen Agrarreform bildet die Gemeinheitsteilungsordnung und die Ablösungsordnung vom 7. Juli 1821. Bis zum Jahre 1848 waren 11 Mill. Hektar Gemeinland aufgeteilt oder von Belastungen befreit worden. Das Gesetz von 1872 ermöglichte die Zusammenlegung sämtlicher Grundstücke. Nach dem Edikt vom 9. (Oktober 1807 waren fortan auch alle Untertanen zum Erwerb von Grundeigentum berechtigt. Jeder durfte sich einem beliebigen Berufe zuwenden. So wurde also durch dieses Edikt
2. die Freiheit des Güterverkehrs und die freie lvahl des Gewerbes gewährleistet. Die künstlich aufgerichteten Schranken zwischen den Ständen wurden aufgehoben, fluch wurde dadurch die innigere Verbindung von Stadt und Land angebahnt. Die auf dem Gewerbe lastenden Bann- und Zwanggerechtsame (Zunftzwang, Mühlen-, Bier- und Branntweinzwang) wurden durch das Edikt vom 2. November 1811 aufgehoben, wodurch das Prinzip der Gewerbefreiheit aufgestellt wurde. Mer einen Gewerbeschein gelöst hatte, durfte ein Gewerbe betreiben. Berufswahl und Berufswechsel waren freigegeben. Damit wurde der Damm durchbrochen, der den Unternehmungsgeist und Wettbewerb der Menschen und die Bewegung der Kapitalien bisher hinderte.
3. Die neue Stäöteortmung. Im Kriege gegen Napoleon mußte es auffallen, mit welch geringer Widerstandskraft die Städte sich verteidigten, wie selbstverständlich und gleichgültig sie dem neuen Herrn gehorchten. Im Trittelalter hatten die Bürger durch großen Gemeinsinn ihre Stadt zur Blüte gebracht. Ihre Unabhängigkeit verteidigten sie gegen Fürst und Kaiser. Seit dem Dreißigjährigen Kriege aber war dieser Gemeinsinn geschwunden, weil die Bürger keinen Teil mehr an der Verwaltung hatten. Die Kriegs- und Domänenkammern sowie die Steuerbehörden hatten tief in die Selbständigkeit der städtischen Verwaltung eingegriffen. Dazu war dann gegen Ende des 18. Jahrhunderts noch die Vorschrift gekommen, daß die obrigkeitlichen Stellen mit ausgedienten (Offizieren besetzt werden sollten, die infolge ihres Bildungsganges und früheren Berufes wenig Interesse und kein genügendes Verständnis für die Bedürfnisse des Gemeinwesens haben konnten.
Die von Stein und Schrötter ausgearbeitete Städteordnung gab den Städten die Selbstverwaltung. Der Staat behielt sich bloß ein gewisses Aufsichtsrecht vor. Der Unterschied von mittelbaren und unmittelbaren Städten wurde aufgehoben und dadurch auch die Abhängigkeit der mittelbaren vom Gutsherrn beseitigt. Sie wurden jetzt nach der Einwohnerzahl in große, mittlere und kleine eingeteilt. Die Verwaltung wurde ausgeübt durch den Magistrat (Bürgermeister) und die
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Milhelm Friedrich Napoleon